Die Bundesregierung hat Mitte Mai das sogenannte “Solarpaket I” verabschiedet - und damit unter anderem den Bau und Betrieb von großen Photovoltaik-Anlagen attraktiver gemacht.
Worum geht es?
Auf dem Weg zur Klimaneutralität wurde das Zwischenziel gesetzlich verankert, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Zuletzt waren es knapp 60 Prozent.
Konkret sollen ab 2026 jährlich 22 Gigawatt (GW) Solarleistung neu projektiert werden, jeweils die Hälfte davon auf Dächern bzw. Freiflächen. Im vergangenen Jahr waren es 14,6 GW.
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Die konkreten Neuerungen
Um diese Ziele zu erreichen, wurden einige neue Anreize geschaffen und Auflagen reduziert. Dies sind im Kern:
Die Einspeisevergütung für Solaranlagen auf Dächern mit einer Größe von mindestens 40 Kilowatt wird um 1,5 Cent von 5,74 Cent auf 7,64 Cent pro kWH angehoben.
Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 100 Kilowatt zu einer Direktvermarktung verpflichtet. Dieser Schwelle wird auf 200 Kilowatt angehoben, was insbesondere Betreiber mit einem hohen Eigenverbrauch zugute kommt.
Auch der Schwellenwert für die Notwendigkeit eines Anlagenzertifikats wird von aktuell 135 Kilowatt Einspeiseleistung auf 270 Kilowatt verdoppelt.
Zudem gibt es weitere, kleinere Änderungen. So sollen etwa Netzanschlussbegehren, die im zweiten Halbjahr 2024 gestellt werden, verpflichtend innerhalb eines Monats bearbeitet werden.
Auch die sogenannten Technische Anschlussbedingungen (TAB), die derzeit von jedem der gut 800 Netzbetreiber unterschiedlich festgelegt werden können, sollen bundesweit veröffentlich und vereinheitlicht werden.
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