Das Bundeskabinett hat Ende Juni entschieden, dass verwendeter Strom aus erneuerbaren Energie an Ladesäulen künftig stärker gefördert wird. Dies teilte das Bundesumweltministerium mit.
Konkret geht es dabei um die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Diese THG-Quote ist ein politisches, marktbasiertes Instrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen – allen voran den Ausstoß von Kohlendioxid – im Verkehr zu senken.
Im Zuge dessen erhalten Halter von Elektrofahrzeugen und Ladesäulen-Betreiber Bonuszahlungen. Dies erfolgt schon jetzt. Künftig soll nun, wie eingangs geschrieben, noch stärker vergütet werden, wenn dabei Strom aus erneuerbaren Energien verwendet wird.
Die Anrechnung ist ab dem Jahr 2024 möglich. Genaue Details, wie der Ökostrom bescheinigt werden kann und wie hoch die Vergütung dafür sein wird, gibt es noch nicht. Betroffen sind allerdings zunächst nur öffentliche Ladesäulen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte: "Die neue Regel in der THG-Quote ist eine gute Nachricht für alle, die ihr E-Auto am liebsten mit Ökostrom fahren. Bisher laden Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladesäulen in der Regel den handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen kann. Wenn der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird E-Autofahren noch klimafreundlicher."
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