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Regierung beschließt Elektroauto-Förderung für Firmen

Die Bundesregierung hat eine länger diskutierte Förderung von betrieblichen Elektroautos fixiert. Dabei geht es konkret um zwei Maßnahmen:

  • Bei vollelektrische Dienstwagen wird der Maximal-Bruttolistenpreis, bei dem die 0,25-Prozent-Regelung noch angewendet werden kann, deutlich erhöht. Er steigt von 70.000 auf 95.000 Euro. Zur Einordnung: Bei Benzinern muss ein Prozent des geldwerten Vorteils pro Monat versteuert werden. Bei Elektroautos sind es wie bisher 0,25 Prozent.

  • Zudem ist eine Sonderabschreibung für Elekotrautos im Jahr der Anschaffung bis zunächst 2028 möglich. So können im Jahr des Kaufs 40 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Anschließend reduziert sich der Wert pro Jahr schrittweise auf schließlich sechs Prozent.


Die Regierung schätzt, dass beide Maßnahmen zusammen den Staat etwa 600 Millionen Euro kosten werden.

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