Die Bundesregierung hat eine erste Maßnahme getroffen, um den Handel mit der Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) künftig fairer zu gestalten.
Laut einer vergangene Woche verabschiedeten Verordnung ist es nur noch bis Ende 2024 möglich, sogenannte UER-Zertifikate aus dem Ausland auf die deutsche THG-Quote anzurechnen, berichtet das "Handelsblatt". Dies war eigentlich bis Ende 2026 vorgesehen.
UER steht für „Upstream Emission Reductions“ und meint CO2-Emissionsreduktionen, die bei der Förderung von Erdöl und Erdgas entstehen. Entsprechende Zertifikate, die diese Reduktionen belegen, können - auch bei Maßnahmen im Ausland - in Deutschland angerechnet werden.
Die Anpassung der Regierung erfolgt auch, weil es zuletzt vermehrt Stimmen gab, die diese Praxis grundsätzlich sowie die Korrektheit der Zertifikate in Frage gestellt haben.
Branchenvertreter kritisieren gegenüber dem "Handelsblatt", dass die Regierung mit der jetzigen Entscheidung bisherige, mutmaßlich gefälschte Zertifikate nicht ahndet. Die Antwort der Bundesregierung auf Missbrauch der Zertifikate sei „völlig unzureichend“, sagte Zoltan Elek, Geschäftsführer des Biomethan-Anbieters Landwärme, dem "Handelsblatt": „Künftige Missbrauchsfälle lassen sich nun zwar leichter verhindern. Die massenhaften Betrügereien der vergangenen Jahre bleiben aber im Prinzip ungeahndet.“
Weitere, ausführliche Einschätzungen und Hintergründe lesen Sie in einem aktuellen Handelsblatt-Bericht.
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