In der Abwicklung der THG-Quote (kurz für Treibhausgasminderungsquote) gibt es neue gesetzliche Regelungen. So hat die Bundesregierung insbesondere die Frist zur Anmeldung verändert. Bisher war der 28. Februar des Folgejahres der Stichtag zur Anmeldung der THG-Quote beim Umweltbundesamt (UBA).
Dieser Termin wurde nun auf den 15. November vorgezogen. Nach dem Termin zugelassene Autos gehen dabei für das Jahr leer aus.
Zudem wurde die Art der berechtigten Fahrzeuge reduziert. So haben elektrische Nutzfahrzeuge und eLKW der Klassen N2 und N3 keinen Anspruch auf eine THG-Prämie. Auch E-Roller werden aus der Liste der anspruchsfähigen Fahrzeuge gestrichen.
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